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Conditions générales de vente

Allgemeine Geschäftsbedingungen Killwoon.lu

  • Anhänger werden nur an Privatpersonen vermietet. Die Person muss einen gültigen Personalausweis und Führerschein B-E vorlegen und die vereinbarte Kaution in bar hinterlegen. Bei einer Vermietung länger als 2 Tage ist die Mietsumme im Voraus fällig.
  • Der Mieter ist verpflichtet, den gemieteten Anhänger nur bestimmungsgemäß einzusetzen und vor Überbeanspruchung zu schützen, sowie ihn pfleglich zu behandeln und um seine Erhaltung besorgt zu sein.
  • Der Mieter ist für eine ordnungsgemäße Sicherung des Anhängers gegen Diebstahl verantwortlich und hat denselben bei Nacht an einem gesicherten Platz abzustellen und mit dem dazugehörenden Schloss zu sichern.
  • Dem Mieter ist der Umgang mit einem Anhänger bekannt und kennt die Richtlinien zur Ladungssicherung.
  • Der Vermieter hat den Anhänger im betriebsfähigen Zustand zu Verfügung zu stellen.
  • Der Zustand des Mietgegenstandes wird bei Übergabe an den Mieter im Übergabeprotokoll dokumentiert.
  • Sobald der Anhänger am Zugfahrzeug des Mieters angeschlossen ist, haftet die KFZ Versicherung des Mieters für entstandene Schäden im Straßenverkehr. Nur an Fahrzeug angeschlossene Anhänger, dürfen diese am Straßenverkehr teilnehmen. Ohne Zugfahrzeug dürfen diese nicht bewegt werden.
  • Tritt ein Schadensfall während der Mietzeit ein, so hat der Mieter dem Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen, unter Angabe des Zeitpunktes und der Ursache des Schadensfalls sowie des Ausmaßes der Beschädigung. Hierfür ist der in den Unterlagen liegende Unfallfragebogen auszufüllen. Ferner hat der Mieter bei einem Unfall stets die Polizei hinzuzuziehen.
  • Im Falle eines eintretenden Totalverlusts für den der Mieter das Risiko trägt, hat dieser eine Bar-Entschädigung in Höhe des Zeitwertes für den Verlust geratenen Anhänger zu leisten. Einigen sich die Parteien nicht über die Höhe des Zeitwerts zum Zeitpunkt des Verlusts, ist dieser durch einen Sachverständigen festzulegen. Bei Totalverlust endet die Mietzahlung mit dem Tag des Schadensereignisses. Der Vermieter hat bis zum Eingang der Bar-Entschädigung. Ist kein Totalschaden eingetreten, so hat der Mieter die Instandsetzungskosten zu tragen.
  • Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten anfallende Reparaturen zu tragen, die aufgrund seines Verschuldens entstanden sind. Sämtliche Reparaturen, auch die vom Mieter zu tragenden, führt der Vermieter durch.
  • Der Mieter ist nicht berechtigt Veränderungen am Mietgegenstand vorzunehmen sowie Kennzeichen zu entfernen.
  • Der Mieter darf Dritten keine Rechte an dem Anhänger einräumen (.B. Miete, Leihe) noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten.
  • Der Mieter ist nicht berechtigt mit dem Anhänger in das Ausland zu fahren, es sei denn es ist etwas anderes im Mietvertrag vereinbart.
  • Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Anhänger im Besitz zu nehmen, wenn der Mieter den Vertrag verletzt oder wenn sich nach Abschluss des Vertrages die Unzuverlässigkeit des Mieters herausstellt. Der Vermieter kann ein Vertragsangebot auch ohne Angabe von Gründen ablehnen.
  • Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger am Ende der vereinbarten Mietzeit in besenreinem Zustand am Geschäftssitz des Vermieters zurückzugeben. Der Vermieter kann noch innerhalb von 24 Stunden nach Rückgabe des Anhängers Mängel beanstanden. Die Mindestmietdauer ist in der Regel 1 Tag. Eine Verlängerung des Mietvertrages ist nur mit Genehmigung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit zulässig.
  • Der Anhänger-Kühlschränke hat darüber hinaus bei Rückgabe in dem Zustand zu sein, der dem Vermietungszustand des Anhängers entspricht. Bei Rückgabe wird eine Mängelliste erstellt und mit dem Zustand des Anhängers bei Vermietung verglichen.
  • Im Falle einer nicht vereinbarten verspäteten Rückgabe wird für jeden Tag Verspätung ein Mietzins in Höhe des doppelten Tagesmietsatzes erhoben. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
  • Soweit in dem vorliegenden Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist, gilt das Gesetz.
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorgaben.
  • Für diesen Vertrag sind die geltenden Gesetze und Gerichte in Luxemburg zuständig